Datum | Ereignis |
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1732 |
Dem Niederbrechener Einwohner Hans Wilhelm Wentzel, dessen Vorfahren seit 1657 mit einem Burgbauplatz erblich belehnt sind, erhält die Burgfreiheit auf Haus und Hof gegen einen Jahreszins von 3 Gulden und 6 Albus übertragen, so dass er frei von Personallasten, Wachen, Fronden und dergleichen ist und nur Beiträge zur Unterhaltung der Gemeindebauten, der Wege und Stege zu leisten hat. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Burgplatz ; |
Kurfürstentum Trier ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
Wentzel, Hans Wilhelm (NB) ; |
Geschichte ; |
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Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit) ; |
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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 016 ; |
19.06.1732 |
In einer Niederschrift wird u.a. festgelegt, dass der Niederbrechener Schulmeister "a) von einer Kindtaufe 1 Albus, b) von einer Kopulation 6 Albus, c) vom Begräbnis eines Alten 12 Albus und zwey Laib Brot, d) von jedem Kind, welches zur Schule geht (das Jahr für ¾ Jahr) jedes Quartal 6 Albus, facit 18 Albus zu erhalten" hat. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
; |
Schule (NB) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Lehrer ; |
Besoldung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
09.1 Schule - Lehrer ; |
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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 115 ; |