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Epoche:
Kurtrierische Zeit VI (1750-1800)

Datum Ereignis

1753

Der Limburger Stadtschultheiß Johann Alban (gest. 1754) ist in Werschau begütert. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Alban, Johann

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Besitzverhältnisse

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 24

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1753

Erwähnung einer Leymkauth (Lehmgrube) und Sandkauth in der Werschauer Gemarkung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Gemeinde-Lehmgrube (W)

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Gemeinde-Sandgrube (W)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Bergbau

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Lehmgrube

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Sandgruppe

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

07.5 Handwerk + Gewerbe - Bergbau

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Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 35

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1753

Georg Trost aus Oberbrechen wird wieder Pfarrer in Werschau (bis 1760), nachdem er bereits zwischen 1745 und 1750 Pfarrer in Werschau und zwischen 1750 und 1752 Pfarrer in Oberbrechen war. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (W)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

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Kirche

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Pfarrer

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 21; Pfarrchronik Werschau

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Georg Trost, geb. 26.04.1713 in Oberbrechen, Pfarrer in Werschau, 1745-1750; 1753-1760; 1776-1785, Vor 1789 Pfarrer in Wellmich

Um das Pfarrbesetzungsrecht in Oberbrechen kommt es zu einem Streit. Als die Pfarrei durch den Tod des dortigen Pfarrers im September 1750, einem ungraden und daher päpstlichen Monat, frei wird, beanspruchte der Erzbischof das Besetzungsrecht, da Papst Klemens VII. 1533 dem Erzbischof Johann von Trier die Besetzung aller in den päpstlichen Monaten erledigten kirchlichen Pfründen in seiner Diözese überlassen hatte. Der Erzbischof überträgt die Pfarrei dem Pfarrer Georg Trost von Werschau. Die Abtei behauptet jedoch, die Pfarrei Oberbrechen sei ihr seit mehr als 80 Jahren inkorporiert, also einverleibt, und in der Besetzung nicht den Papstmonaten unterworfen. In der Appellation hat die Abtei Erfolg. Durch eine Sentenz des erzbischöflichen Konsistoriums zu Trier wird am 16.02.1753 der Abtei St. Matthias gegen den erzbischöflichen Fiskus das Besetzungsrecht zugesprochen. So muss Georg Trost aus seinem Heimatort weichen und die Pfarrei dem von der Abtei benannten Pfarrer Fuchs überlassen. Quelle: Gensicke Geschichte von Oberbrechen


1753

Wegen Neid wird ein Schultheiß in Oberbrechen wegen Veruntreuung von Kameralgefällen denunziert, wobei eine kostspielige Untersuchung allerdings ohne Ergebnis bleibt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Bürgermeister

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Schultheiß

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Denunziation

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.1 Gemeinde - Bürgermeister/Schultheiß

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 079

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16.02.1753

Der Abtei St. Matthias wird durch das erzbischöfliche Konsistorium in Trierer das Besetzungsrecht der Pfarrei Oberbrechen zugesprochen und der von Erzbischof Franz Georg von Schönborn eingesetzte Pfarrer Georg Trost aus Werschau muss die Pfarrei Oberbrechen dem von der Abtei eingesetzten Pfarrer Antonius Fuchs überlassen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Kurfürstentum Trier

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Abtei St. Matthias, Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Franz Georg von Schönborn (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1729 bis 1756)

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Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

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Fuchs, Antonius (OB)

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Kirche

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Pfarrer

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Pfarreibesetzung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 137; Pfarrchronik Werschau

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24.06.1753

Antonius Fuchs (geb. 1716 in Limburg (?), gest. 21.03.1771 in Oberbrechen) wird Pfarrer in Oberbrechen (bis zu seinem Tod 1771); von 1741-1753 war er Pfarrer in Daisbach. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Fuchs, Antonius (OB)

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Kirche

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Pfarrer

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 151

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14.08.1753

Ein Eintrag im Unterpfandsbuch des Gerichts Oberbrechen in einer Erbangelegenheit bestätigt die Existenz zumindest zweier jüdischer Familien in Oberbrechen; erwähnt werden Jousep Sander, seine Frau Breunle, ihr Stiefbruder bzw. sein Schwager Seeligmann sowie indirekt die Eltern bzw. Schwiegereltern des Ehepaars. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Sander, Jousep (OB)

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Sander, Breunle geb. Seeligmann (OB)

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Seeligmann (OB)

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jüdische Einwohner

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Erbschaftsangelegenheit

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Jüdische Einwohner in Oberbrechen bis 1918

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 169

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Eintrag vom 14.08.1753, betreffend eine Erbschaftsangelegenheit von Jousep Sander, seiner Frau Breunle und ihrem Stiefbruder Seeligmann. Hierin verzichtet Breunle auf den ihr zustehenden Erbteil, der elterlichen Hofreite (die sie mit ihrem Mann seit dem 29.03.1753 nutzte), und übergibt das Anwesen ihrem Stiefbruder.

"Jousep Sander, Jud, Breunle, seine hausfrau zu Oberbrechen, seyndt ihrem stieffsbruder und respechve Schwager Seeligmann, Judt daselbsten, zur herausgifft der angenommenen elterlichen Hoffreydt cum appertinentiis = 84 Reichtsthaler und zwahren allschon den 29. merz 1753 - sezen diesem Unterpfand gerichtl. den 14. august 1753 - nemblichen dieses nembliche hauß und stall, das Schlachthaus genannt, wider dem haus, worunter der keller ist mit zugehörigem hof und übrigen Stallungen im hoff forn ahn der gemeinnen gaß untig Hans Peter Trösten seinem Stall ahn der Straß, das Hauß stoßt auf Johannes Rickers Hofreyd und vorn ahn die gaß, der hoff unten ahn Hans Peter Trösten, das übrige, nemblichen der stall ahn des Hans Peter Trösten scheuern denn, welcher mit den Hans Peter Trösten scheuer in einem fach stehet, auch auf Johannes' Rickers und Hans Peter Trösten hoff stöst, per se bleiben und nicht in obige Obligation gehören thuht. Die jüdische frau, die Breunle, hat vor Schultheißen auf ihre weibliche wohlthaten und recht verzichtet.

Oberbrechen ut supra"

(Quelle: Unterpfandbuch des Gerichts Oberbrechen 1726 ff., S. 195 (Gemeindearchiv); veröffentlicht in Gensicke/Eichhorn „Geschichte von Oberbrechen“ (1975), S. 169)